Visum für Ungarn
Für Staatsbürger der EU-Länder ist weder ein Visum noch ein Rückreiseticket nötig. Einreisende sollten einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis mit sich führen. Angehörige der Schweiz jedoch benötigen ein gültiges Visum, wenn sie länger als 90 Tage im Land bleiben möchten.
Touristenvisum und Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche und Österreicher benötigen generell kein Visum. Allerdings ist ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Je nach Art des Aufenthalts (einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise oder dauerhaft) variieren die Preise. Auch die Expressausstellung sowie die Zustellung per Post werden extra berechnet. Anträge dafür werden beim Konsulat oder der Konsulatsabteilung der Botschaft gestellt. Diese Angaben gelten für alle Personen mit deutscher bzw. österreichischer Staatsbürgerschaft.
Schweizer Staatsbürger benötigen ab einem Aufenthalt von 90 Tagen ein Dauervisum. Ein normales Einreisevisum ist sechs Monate ab dem Ausstellungstag gültig.
Zur Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung ist ein Reisepass nötig, der mindestens sechs Monate bis nach Ablauf des Visums gültig ist.
Reisen mit Kindern
Auch für die Einreise von Kindern der EU-Länder reicht lediglich ein Reisepass, Personalausweis oder bis zum 14. Lebensjahr ein Kinderausweis mit Lichtbild. Für Kinder gelten immer die gleichen Einreisebedingungen wie für ihre Eltern.
Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum
Für ein Geschäftsvisum ist in Einzelfällen auch die Einladung des ungarischen Geschäftspartners erforderlich. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der entsprechenden ungarischen Landesbotschaft nachzufragen.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Aktuelle Zollbestimmungen für Ungarn:
www.budapest.diplo.de
Staatsbürger der EU, die als Privatpersonen das Land bereisen, können innerhalb der EU so viel Souvenirs mitbringen, wie sie nur tragen können. (Davon ausgenommen sind Neuwagen, doch wer kann den schon tragen?) Einzige Bedingung: Die Waren müssen für den persönlichen Gebrauch sein und dürfen nicht weiterverkauft werden. Es können also keine weiteren Steuern in anderen Mitgliedsstaaten erhoben werden. Bei der Einreise nach Ungarn dürfen 250 einzelne Zigaretten mitgebracht werden. Das ist allerdings nicht zu empfehlen, da Tabak in Ungarn um einiges günstiger ist. Interessanter werden da schon die Bestimmungen für die Ausfuhr. Nach der EU-Anpassung 2008 gilt:
- 800 Stück Zigaretten,
- 200 Stück Zigarren, 400 Stück Zigarillos
- 1000 Gramm Rauchtabak
- 110 Liter Bier
- 90 Liter Wein und Schaumwein insgesamt (davon höchstens 60 Liter Schaumwein
- 20 Liter Alkoholzwischenerzeugnisse
- 10 Liter alkoholische Erzeugnisse
Für die Schweiz gibt es wieder ein paar Sonderregeln:
- 250 Gramm Kaffee,
- 100 Gramm Tee,
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak,
- 2 Liter Wein oder Getränke bis 22% Alkoholgehalt,
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Alkoholgehalt
Da sich Zollbestimmungen ab und zu ändern, sollten diese unbedingt unmittelbar vor der Reise geprüft werden.