Arbeiten in der Türkei
- Online-Portale können dir bei der Jobsuche in der Türkei gute Dienste leisten.
Es gibt etwa 70.000 deutsche Auswanderer in der Türkei, vor allem an der türkischen Riviera. Du möchtest ebenfalls im Land am Bosporus leben und dort arbeiten? In der Regel wirst du dann nicht mehr zum Leben haben als in Deutschland. Zwar sind die Lebenserhaltungskosten wesentlich günstiger, das Lohnniveau ist jedoch auch deutlich niedriger. Allerdings ist es ein Vorteil, dass türkische Arbeitgeber häufiger für Zusatzleistungen aufkommen als ihre Kollegen in Deutschland, beispielsweise für Arbeitskleidung oder Mittagessen.
Voraussetzungen und Genehmigungen
Für eine berufliche Tätigkeit in der Türkei benötigst du eine “Arbeitserlaubnis für ausländische Mitbürger“. Diese kannst du beim Arbeitsministerium oder der türkischen Botschaft beantragen. Vor allem für qualifizierte Tätigkeiten außerhalb der Tourismusbranche sind Türkischkenntnisse ein Muss. Es schadet zudem nicht, sich im Vorfeld ausgiebig mit der Kultur des Landes auseinander zu setzen, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.
Bist du dauerhaft bei einem Unternehmen in der Türkei beschäftigt, musst du dich dort an den passenden Sozialversicherungsträger wenden. Je nach Art und Weise deiner Tätigkeit gibt es zwei relevante Anlaufstellen: Die Sozialversicherungsanstalt (SSK) ist zuständig für abhängig Beschäftigte, die Pensionsversicherungsanstalt (Bağ-Kur) ist für selbstständig Erwerbstätige der richtige Ansprechpartner.
Wenn du dauerhaft in die Türkei übersiedelst, hast du zudem das Recht, dich in die türkische Rentenversicherung einzukaufen. Die Rente hängt, wie auch in Deutschland, von Dauer und Umfang der Beitragszahlungen sowie vom Versicherer ab.
Stellensuche
Jobbörsen im Internet:
www.kariyer.net
www.tuerkei-zeitung.de
Die Jobsuche läuft in der Türkei meist über Jobbörsen im Internet. Auch türkische Zeitungen veröffentlichen regelmäßig Stellenangebote auf ihren Homepages. Besonders gerne werden Stellen im Bereich Tourismus an Deutsche vergeben.
Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch
Das türkische Arbeitsrecht schreibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden vor. Allerdings ist dies auch abhängig vom jeweiligen Job. Gerade ausländische Arbeitnehmer in der Tourismusbranche haben häufig viel längere Arbeitszeiten und bekommen in der Hochsaison auch kaum freie Tage zugestanden.
Der Urlaubsanspruch beträgt meist zwei Wochen pro Jahr. Erst nach jahrelangen Verdiensten gewähren Arbeitgeber gelegentlich eine Aufstockung der Urlaubstage. Zudem werden meist nur türkische Feiertage anerkannt, was auch für ausländische Arbeitnehmer gilt.