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Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz

Viele Menschen entscheiden sich dazu, in der Schweiz zu arbeiten, weil man hier nicht nur mit einer guten Bezahlung rechnen kann, sondern nahezu Vollbeschäftigung herrscht. Die stabile Wirtschaft, die vornehmlich auf dem Tourismus, der Nahrungsmittelindustrie sowie dem Banken- und Versicherungswesen fußt, ist für alle ausländischen Arbeitnehmer Grund genug, den Schritt in die Schweiz zu wagen. Der moderne Industriestaat ist vor allem durch kleine und mittelständische Betriebe geprägt, die etwa gleichwertig importieren und exportieren. Allein bis zu 200.000 Pendler aus EU-Staaten pendeln täglich in die Schweiz zum Arbeiten.

Besonders gute Chancen haben in der Schweiz qualifizierte Fachkräfte im IT- und Finanzbereich, aber auch in der Gastronomie. Auch medizinisches Personal wird stark nachgefragt. Da der Großteil der Schweizer Bevölkerung mehrsprachig aufgewachsen ist, sind auch ausländische Arbeitnehmer aufgefordert, möglichst viele Sprachen zu sprechen. Während Deutsch, Französisch, Rätoromanisch und Italienisch die vier offiziellen Amtssprachen sind, sind vor allem in der Finanzbranche auch gute Englischkenntnisse von Nutzen.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind mitunter erschreckend hoch. Dafür darf man aber zum Beispiel mit einer erstklassigen Wohnausstattung rechnen. Im Gegenzug ist das Gehaltsniveau im EU-Vergleich das höchste und die Steuerabgaben sind gering. So liegt die Mehrwertsteuer gerade einmal bei 7,6%.

Versicherungen und Urlaubsansprüche

Um eine Krankenversicherung muss sich jeder Arbeitnehmer in der Schweiz innerhalb von drei Monaten nach der Einreise selbst kümmern. Gleiches gilt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deutsche, die weiterhin in Deutschland gesetzlich oder privat versichert sind, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. In der Schweiz arbeitet man durchschnittlich 40 Stunden in der Woche. Maximal zwei Überstunden dürfen pro Tag gemacht werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr.

Voraussetzungen und Genehmigungen

Die Schweizer Arbeitgeber müssen für ihre Angestellten eine Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Dieses Schreiben gilt dann als Grundlage für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, die für fünf Jahre Gültigkeit besitzt. Wenn du dich selbstständig machen willst, erhältst du für die Übergangszeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate, die entsprechend verlängert wird, sobald du deine Selbstständigkeit nachweisen kannst.

Stellensuche

Für die Zeit der der Stellensuche (max. drei Monate) benötigst du noch keine Aufenthaltsbewilligung. Ansprechende Stellenausschreibungen findet man vor allem in den Tageszeitungen wie der "Neuen Züricher Zeitung" oder dem "Tagesanzeiger" und in Jobportalen im Internet. Auch die Vermittlungshilfe der Schweizer Arbeitsämter hilft Ausländern bei der Jobsuche. Vor allem bei deutschsprachigen Unternehmen lohnt sich das Abschicken einer Initiativbewerbung.

Unternehmen erwarten ein Anschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sowie die entsprechenden Zeugniskopien als Anlage. Kurze und präzise Bewerbungen werden lieber gelesen als ausschweifende Beschreibungen deiner Person. Besonderer Wert wird oft auf die passenden Persönlichkeitsmerkmale gelegt, die in der Endabrechnung mitunter eine größere Priorität haben als Noten und Studienergebnisse.

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