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Visum für Russland

Russisches Konsulat
www.russisches-konsulat.de

Die Einreise ist für Touristen, Besucher und Geschäftsleute leider nicht ganz einfach, weshalb eine rechtzeitige Planung Zeit und Ärger ersparen kann. Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zur Einreise und den Visa hier zusammengestellt.

Touristenvisum

Visum für Russland

Als erster Schritt zum Russland-Urlaub wird eine touristische Einladung benötigt, die aus zwei Dokumenten besteht: Zum einen aus der Bestätigung eines lizensierten Touristikunternehmens und einem Voucher über eine Hotelunterkunft. Es gibt zahlreiche Anbieter, die diese Vorbereitung für dich gegen ein Entgelt übernehmen.

Gemeinsam mit dem Visumsantrag muss diese Einladung beim Konsulat eingereicht werden. Dazu gehört auch ein Passbild, ein Reisepass (der noch mindestens drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein muss), der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, das Versicherungskartenformular und ein Begleitschreiben. Hinweise zum Ausfüllen des Formulars finden sich auf der Webseite des Russischen Konsulats.

Neben dem Visum für eine einmalige Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen ist auch die Beantragung eines Visums für zweimalige Einreise mit einer gesamten Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen möglich.

Kinder und Familie

Für Kinder unter 12 Jahren ist ein Kinderreisepass und für Kinder ab 12 Jahren der Reisepass Voraussetzung für die Einreise. Kinder ab 14 Jahren benötigen außerdem ein eigenes Visum.

Arbeiten & Heiraten: Geschäftsvisum

Auch als Geschäftsreisender benötigst du eine Einladung von deinem russischen Geschäftspartner, der vom russischen Innen- oder Außenministerium registriert ist.

Bei der Beantragung des Visums braucht man ähnlich wie bei dem Touristenvisum neben dem Visumantrag ein Passbild, einen Reisepass (der hier allerdings mindestens sechs Monate über Reiseende gültig sein muss), eine Auslandskrankenversicherung sowie das Versicherungskartenformular.

Unterschieden wird zwischen einer einmaligen Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, einer zweimaligen Einreise mit einer gesamten maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen und der der mehrmaligen Einreise. Beim Letzteren ist die maximale Aufenthaltsdauer 180 Tage und kann entweder drei, sechs oder 12 Monate insgesamt gültig sein.

Der Weg zur Heirat ist leider auch mit einigen bürokratischen Stolpersteinen bestückt. Auch hierfür muss ein Visum beantragt werden.

Der In- und Auslandspass in jeweils doppelter Kopie, die Anmeldung des aktuellen Wohnorts, drei Anträge, zwei Passfotos, zwei Erklärungen zum Aufenthaltsgesetz und eine vom Standesamt beglaubigte Ehefähigkeitsbescheinung werden benötigt. Bei dem Visum gilt natürlich auch die Krankenversicherungspflicht.

Der in Deutschland lebende Partner muss ein beglaubigtes Bestätigungsschreiben aufsetzen, das Kosten nach den §§ 66 und 68 getragen werden. Alternativ zur Beglaubigung kann dem Konsulat auch eine Passkopie vorgelegt werden. Bei diesen Vorgängen bieten Agenturen oder Anwälte ihre Unterstützung gegen Entgelt an.

Studium

Du hast dich für Russland als Studienort entschieden? Dann musst du unbedingt ein Studentenvisum beantragen und das rechtzeitig vor Studienantritt!

Benötigt wird eine Einladung der Universität und bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ein AIDS-Test. Daneben sind natürlich die üblichen Visaformulare und ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich.

Transitvisum

Willst du russischen Boden nur für den Weiterflug in ein anderes Land betreten, brauchst du ein Transitvisum. Das Visum hat eine maximale Gültigkeit von 72 Stunden.

Benötigt wird ein Visumsantrag, ein Passbild, ein gültiger Reisepass (der mindestens sechs Monate nach dem Reiseende noch gültig ist), eine Auslandskrankenversicherung und das Versicherungskartenformular. Zudem sollte das Begleitschreiben der Briefsendung beigelegt werden.

Bleibst du im selben Flugzeug oder im Transitbereich des Flughafens und verlässt innerhalb von 24 Stunden das Land wieder, benötigst du übrigens kein Transitvisum.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Bei der Einreise in die Russische Föderation dürfen Personen ab 18 Jahren 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 500g Tabakwaren einführen. Ebenso Parfüm im Rahmen des persönlichen Gebrauchs, 250g Kaviar (allerdings nicht vom Stör) und Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 65.000 Rubel. Personen ab 21 Jahren dürfen zudem 2 Liter alkoholische Getränke mitbringen.

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und –zubehör, pornografische Materialien, frische Lebensmittel (Obst, Fleisch usw.), Tiere und andere Waren unterliegen einem Einfuhrverbot.

Vor der Einreise muss eine Migrationskarte sowie eine Einreisedeklaration ausgefüllt werden, dass die eingeführten Gegenstände, das Bargeld und alle Wertgegenstände erfasst. Bei der Ausreise wird wieder eine Ausreisedeklaration ausgefüllt.

Das Einführen von Devisen, also fremden Währungen, ist einfacher als das Ausführen: Hier muss nachgewiesen werden, woher das Geld stammt. Deshalb ist es ratsam, Quittungen sorgfältig aufzubewahren.

Informiere dich vor der Ein- und Ausfuhr zur Sicherheit bei den zuständigen Zolldirektionen oder anderen Stellen über die strengen Ein- und Ausfuhrbestimmungen!

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