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Visum für Polen

Visum für Polen

Die Visumpflicht sorgt immer wieder für Verwirrungen, da es verschiedene Richtlinien für Bürger unterschiedlicher Länder gibt. Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich 90 Tage lang ohne Visum in Polen aufhalten. Wird ein längerer Aufenthalt geplant, kommt die Visumpflicht ins Spiel. Dies betrifft auch alle anderen EU-Bürger, nur variiert hier der genehmigte visumfreie Aufenthalt je nach Herkunftsland zwischen 30 Tagen und 6 Monaten. Visumpflichtige anderer Länder sollten darauf achten, schon bei der Einreise einen noch mindestens sechs Monate lang gültigen Reisepass vorzeigen zu können. Liegt ihr Aufenthaltszeitraum noch unterhalb dieser Grenze, sollte der Reisepass wenigstens während des Aufenthaltes gültig sein. Für Staatsangehörige der BRD, Österreichs und aller übrigen EU-Länder, auch Liechtenstein, Island und Norwegen genügt ein gültiger Personalausweis.

Touristenvisum

Es gibt zwei verschiedene Arten des Visums: das Transitvisum und das Aufenthaltsvisum. Von Staatsbürgern einiger Länder, wird immer verlangt, ein Transitvisum zu beantragen, selbst dann, wenn sie sofort mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und dabei nicht den Transitraum verlassen. Genauere Informationen kann man beim entsprechenden Konsulat einfordern. Für deutsche Bürger ist ein Transitvisum in besagtem Fall nicht nötig. Das Aufenthaltsvisum muss nur beantragt werden, wenn ein längerer Aufenthalt in Polen geplant ist.

Kinder und Familie

Reisen deutsche Staatsbürger mit ihren Kindern, so ist darauf zu achten, dass die Kinder entweder über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild verfügen, oder aber im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Dies ist bis zum 16. Lebensjahr möglich. Kinder die unter 16 Jahren mit ihren Eltern reisen und in deren Reisepass vermerkt sind, benötigen auch keinen Visumantrag. Denn hier gilt das Visum, das die Eltern bekommen, auch für ihre Kinder. Ab 16 Jahren muss allerdings auch für die Kinder ein eigener Antrag gestellt werden.

Arbeiten & Heiraten – Geschäftsvisum

Bürger der EU sind hier mit einem unkomplizierten und meist reibungslosen Ablauf gesegnet, da sie keine Arbeitserlaubnis benötigen. Sie müssen nur darauf achten, dass bei einem Aufenthalt, der 90 Tage überschreitet, rechtzeitig der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt wird. Die Preise dafür sind abhängig von Dauer und Anzahl der Einreisen und liegen zwischen 36 und 96 Euro.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Seit 2004 gehört auch Polen zum Binnenmarkt der Europäischen Union und die Zollkontrollen an der Grenze zu Polen wurden abgeschafft. Allerdings gibt es strenge Richtlinien für einige Waren bei der Einfuhr nach Deutschland. Dies gilt insbesondere für Zigaretten, Alkohol, Kaffee, Kulturgüter wie wertvolle Kunstwerke und Antiquitäten sowie Waffen jeder Art. Auch die Mitnahme von Pfeffersprays und Schreckschusspistolen ist streng verboten!

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Polen


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