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Visum für Norwegen

Visum für Norwegen

Norwegen ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR,) entsprechend sind die Aufenthaltsbestimmungen für EU-Bürger unkompliziert. Für die Einreise benötigst du lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nur wenn du vorhast, dich länger als drei Monate im Land aufzuhalten, musst du bei der norwegischen Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Reisen mit Kindern

Für die Einreise nach Norwegen mit Kindern oder Jugendlichen ist für diese ein eigenes Reisedokument notwendig (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis). Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird seit dem 26.06.2012 nicht mehr anerkannt.

Arbeiten, Studieren & Heiraten

Bis zu drei Monate kannst du als EU-Bürger ohne besondere Genehmigung in Norwegen nicht nur leben, sondern auch arbeiten. Die Aufenthaltsgenehmigung die du beantragen musst wenn du vorhast länger zu bleiben, berechtigt dich auch zum Arbeiten. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Hast du bis zum Ablauf der drei Monate noch keinen Arbeitsplatz gefunden, musst du ausreichende finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt nachweisen.

Bis zu drei Monate kannst du in Norwegen ohne besondere Aufenthaltserlaubnis studieren. Geht dein Studienaufenthalt über diesen Zeitraum hinaus, musst du eine entsprechende Genehmigung für Studenten beantragen. Dafür benötigst du das entsprechende Formular, ein Ausweisdokument, eine Bestätigung über einen Studienplatz in Norwegen, den Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Studienaufenthaltes.

Heiraten kannst du in Norwegen auch ohne norwegische Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz im Land. Du brauchst dafür als deutscher Staatsangehöriger ein Ausweisdokument, die Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis sowie die Formulare “Erklärung des Brautpaars“ und “Erklärung der Trauzeugen“, die du im “folkeregister“, dem norwegischen Einwohnermeldeamt, erhältst.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Ob du bei deiner Ankunft in Norwegen zum Beispiel am Flughafen den roten oder grünen Ausgang benutzen musst, richtet sich danach, ob du etwas zu verzollen hast bzw. du für etwas eine Einfuhrgenehmigung benötigst. Generell müssen die Waren im Rahmen der Höchstgrenzen für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk gedacht sein und persönlich von dir eingeführt werden.

Zollfrei können Waren im Wert von 6000 Norwegischen Kronen eingeführt werden, wenn der letzte Aufenthalt in Norwegen mindestens 24h her ist (sonst: 3000 NOK).

Wenn du Alkohol oder Zigaretten mit nach Norwegen bringen willst, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Das Mindestalter für hochprozentigen Alkohol (ab 22 Volumenprozent) liegt bei 20 Jahren. Alkohol kannst du zollfrei in verschiedenen Varianten einführen. Zum Beispiel drei Liter Alkohol mit bis zu 22 Volumenprozent oder ein Liter hochprozentigen Alkohol (bis 60 Volumenprozent) zusammen mit 1,5 Liter Alkohol bis zu 22 Volumenprozent. Weitere Varianten sind möglich und auf der Seite des norwegischen Zolls nachzulesen. Die Freigrenze für Zigaretten liegt bei 200 Stück oder 250 Gramm Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier.

Für die zollfreie Einfuhr von Nahrungsmitteln gilt ein Mindestalter von zwölf Jahren. Ausgenommen sind alkoholfreie Getränke und Süßigkeiten. Für Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt eine Freigrenze von 10kg. Für entsprechende Produkte aus anderen Ländern brauchst du eine besondere Genehmigung. Die Einfuhr von Kartoffeln ist nicht erlaubt.

Eine besondere Genehmigung benötigst du außerdem für das Einführen von Medikamenten (abgesehen von Mengen die dem persönlichen Bedarf entsprechen), Betäubungsmitteln, Giften, Alkohol mit mehr als 60 Volumenprozent, Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Tieren und bestimmten Pflanzen.

Wenn du aus Norwegen ausreist darfst du bis zu 15kg Fisch und 25 000 Kronen als Barmittel mit dir führen. Verboten ist die Ausfuhr gefährdeter Tiere und Pflanzen. Für künstlerisch, kulturell oder historisch bedeutende Gegenstände benötigst du eine besondere Genehmigung.

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