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Visum für die Mongolei

Visum für die Mongolei
Vergiss nicht, dich rechtzeitig über Visabestimmungen zu informieren!

Als deutscher Staatsangehöriger benötigst du für die Einreise ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Zwar ist es auch möglich, sich ein Visum am Flughafen in Ulaanbaator ausstellen zu lassen, allerdings ist es ratsamer, es vor der Reise zu beantragen.

Willst du dich länger als 30 Tage in der Mongolei als Besucher aufhalten, musst du nach sieben Tagen beim Ausländerbüro des Ministeriums für Justiz und Inneres in Ulaanbaator anmelden und dich bei der Abreise wieder abmelden.

Bei jedem Antrag auf ein Visum – egal welcher Art – muss ein gültiger Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist sowie eine freie Seite hat, vorliegen. Kinderpässe müssen ein Passfoto haben, noch mindestens sechs Monate gültig sein und ebenfalls noch eine freie Seite haben. Ein vorläufiger Pass oder Kinderpass reicht nicht aus.Dazu gehört dann noch ein Passfoto des Antragsstellers, das nicht älter als sechs Monate sein darf, farbig und mit einer Größe von 3,5x4,5 cm. Beizulegen ist natürlich auch das korrekt ausgefüllte Antragsformular sowie ein Beleg über die Zahlung der Gebühren.

Touristenvisum

Für ein Touristenvisum musst du neben den oben genannten Dokumenten auch eine Reisebestätigung beifügen. Die Kopie der Bestätigung muss über die bezahlte Hin- und Rückreise Auskunft geben.

Bei einem Aufenthalten von länger als 30 Tagen muss der Reiseveranstalter beim Ministerium eine schriftliche Einladung mit allen Daten des Touristen einreichen.

Arbeiten & Heiraten: Geschäftsvisum

Neben den oben genannten Dokumenten ist bei einem Aufenthalt, der kürzer als 30 Tage ist, nichts weiter von Nöten. Bist du länger als einen Monat wegen einer geschäftlichen Angelegenheit im Land, musst du die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen. Dafür muss eine mongolische Firma ein Einladungsschreiben beim Ministerium mit allen notwendigen Daten des Reisenden einreichen. Das Konsulat schickt die Bestätigung dann direkt an die Botschaft.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Das Ausführen von Antiquitäten, Drogen, Waffen und einigen Kunstgegenständen ist verboten. Jagdtrophäen dürfen nur mit Genehmigung der Zollbehörde ausgeführt werden.

Die zollfreie Grenze für Devisen liegt bei 10.000 Euro. Du solltest darauf achten, dass du nicht mehr Devisen ausführst, als du eingeführt hast.

An der Grenze solltest du die Zollerklärung ausfüllen und abstempeln lassen, um sie bei der Ausfuhr nach Verlangen vorzeigen zu können.

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Mongolei


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