Visum für Marokko
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de/marokko
Wie für alle Einreise-Angelegenheiten gilt, dass sie sich jederzeit ändern können. Du solltest dich also unbedingt vor der Ausreise bei der marokkanischen Botschaft bzw. auf deren Internetseite versichern, dass du alle Anforderungen erfüllst. Das Auswärtige Amt informiert aktuell über mögliche Gefahren, die dir auf der Reise begegnen können. Informiere dich vor der Abreise also unbedingt auf bei den entsprechenden Stellen.
Touristenvisum
Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Als Individualreisender benötigst also nur deinen Reisepass – Pauschalreisende brauchen oft sogar nur ihren Ausweis. Dein Reisedokument sollte bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Solltest du länger als drei Monate bleiben wollen, brauchst du eine Erlaubnis der Behörde “Direction Générale de la Sûreté Nationale“. Bleibst du ohne Erlaubnis länger, dann verstößt du gegen das Aufenthaltsrecht.
Reisen mit Kindern
Es wird empfohlen, dass Kinder einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass haben sollten. Der Kinderausweis muss unbedingt ein Foto enthalten. Aber ein Eintrag der Kinder in den Reisepass der Eltern ist grundsätzlich ausreichend.
Geschäftsvisum
Für ein Geschäftsvisum musst du zunächst ein Formular ausfüllen und über ein Einladungsschreiben einer Verwaltung eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Gesellschaft in Marokko verfügen. Außerdem brauchst du einen Dienstreiseauftrag des Arbeitgebers. Dem Visumsantrag müssen weiterhin drei Passbilder, Kopien der Ein- und Ausreisetickets und der Hotelreservierung, eine Gebührenmarke und 20€ für die einmalige oder 30€ für die zweifache Einreise beiliegen. Auch dein Pass, der noch mindestens drei Monate gültig sein sollte, wird benötigt.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Wenn du mit einem KFZ eingereist bist, musst du dieses auch wieder ausführen. Es droht ein Ausreiseverbot und eine hohe Zollstrafe. Du darfst Dirham weder ein- noch ausführen. Auch die Devisenbestimmungen sind sehr streng. Haben sie einen Wert von 100.000 Dirham oder mehr, müssen die deklariert werden. Die Bescheinigung solltest du auch bei der Ausreise griffbereit halten.
Der Besitz bereits kleinster Mengen von Rauschgift wird mit Haft bis zu zehn Jahren und Geld- und Zollstrafen bestraft.