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Visum für Italien

Visum für Italien

Je nachdem, ob du Bürger der EU bist oder nicht, solltest du dich über die Bestimmungen informieren, die es hinsichtlich des Aufenthaltes in Italien gibt. Denn die Form des auszustellenden Visums ist immer abhängig von Zweck und Dauer deines Auslandsaufenthaltes.

Touristenvisum

Wenn du als EU-Bürger nach Italien einreist, brauchst du für die Dauer eines Urlaubes bzw. maximal 90 Tage kein Visum. Sobald die Dauer von 90 Tagen jedoch überschritten ist, muss man zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Nicht-EU-Bürger brauchen hingegen nach 3 Monaten ein Visum, das man im italienischen Konsulat beantragen kann.

Kinder und Familie

Wenn Kinder mit nach Italien reisen, dann benötigen sie einen gültigen Kinderausweis. Wenn der nicht vorliegt, dann muss zumindest ein Eintrag im Pass eines Elternteils stehen.

Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum

Wenn du in Italien erwerbstätig werden möchtest, musst du dich bei italienischen Behörden um die entsprechenden Unterlagen für das Visum und die Arbeitserlaubnis kümmern. Oftmals helfen auch die zukünftigen Arbeitgeber bei der Beschaffung der Dokumente, aber dafür ist es ganz wichtig, dass du dich auch bereits im Land aufhältst. Bein einer geplanten Selbstständigkeit oder als Freiberufler musst du ebenfalls beim örtlichen Finanzamt und der Handelskammer vorstellig werden oder dich im Handelsregister eintragen. Diese Dokumente müssen schließlich zusammen mit dem Visumsantrag in Deutschland vorgelegt werden, um das Visum zu beantragen. Wenn du nachweisen kannst, dass du bereits einmal eine Aufenthaltserlaubnis in Italien hattest, wird der Zeitaufwand für die Behördengänge verkürzt.

Im italienischen Konsulat in Deutschland kannst du alle geforderten Dokumente für gewöhnlich postalisch einreichen. Manchmal musst du aber auch persönlich erscheinen. Du benötigst dafür einen Reisepass, der eine Gültigkeitsdauer hat, die die Länge des beantragten Visums überschreitet. Auch muss dieser Reisepass über eine leere Seite für den Visumsaufkleber verfügen. Weiterhin musst du einen Nachweis über deinen bisherigen Wohnsitz, deine finanziellen Mittel, eine Heiratsurkunde und als Minderjähriger eine Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. All das sind jedoch nur Beispiele und du solltest dich vor der Beantragung eines Visums beim entsprechenden italienischen Konsulat vorab telefonisch informieren, was du alles mitbringen sollst. Mitunter müssen die Dokumente sogar von einem anerkannten Übersetzer ins Italienische übersetzt werden.

Auch wenn sich dieses Vorgehen sehr aufwendig anhört, so lohnt sich dein Engagement und die investierte Zeit auf jeden Fall!

Zoll- und Devisenbestimmungen

Wenn du aus einem EU-Land nach Italien reist, musst du hinsichtlich deines Reisegepäcks nicht mit Einschränkungen rechnen. Alle Ware, die du für private Zwecke mit dir führst, unterliegt keinen Formalitäten und müssen nicht zusätzlich versteuert werden. Selbstverständlich bestehen allerdings Einfuhrverbote für Drogen, Waffen und dergleichen.

Es gibt bestimmte Richtmengen (z.B. maximal 800 Zigaretten pro Person, maximal 10 Liter Spirituosen pro Person), die nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. Nämlich dann, wenn man zweifelsfrei nachweisen kann, dass diese Waren wirklich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Reisende unter 17 Jahren dürfen Spirituosen und auch Tabakwaren nicht steuerbefreit mit sich führen.

Wenn du dir beim Flug von oder nach Italien im Duty-Free-Shop noch steuerfreie Lebensmittel oder Ähnliches kaufen möchtest, dann dürfen diese Waren und Geschenke nur einen maximalen Gesamtwert von 200 Euro haben (bei Kindern unter 15 Jahren liegt diese Maximalsumme bei 100 Euro).

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