Touristenvisum
Für einen touristischen Aufenthalt ohne Arbeitsabsichten reicht ein Besuchervisum. Auch für Studienaufenthalte, die kürzer als drei Monate sind, ist ein Besuchervisum ausreichend. Es gibt die Varianten bis zu drei Monaten oder bis zu zwölf Monaten Aufenthaltsrecht. Für den Antrag sind unter anderem eine gute Passkopie, ein Nachweis über ausreichende Finanzen und ein Foto nötig. Der Pass muss für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Wichtig ist, dass du das Visum vor der Einreise beantragst. Mittlerwiese gibt es ein Online-Antragsverfahren. Dabei musst du alle erfragten Daten in ein elektronisches Formular eingeben und wirst per E-Mail über den Erfolg des Antrags benachrichtigt. Das Visum wird elektronisch gespeichert und die Einreisebehörden können auf diese Daten zugreifen. Teilweise übernehmen auch Reisebüros diesen Visumsantrag.
Teilnehmer eines Schüleraustauschprogramms und brauchen (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes) ein “Student Visa“, das auch Studienaufenthalte zulässt. Du musst in der Lage sein, die Studien- oder Schulgebühren zu zahlen und deine Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wenn du jünger als 18 Jahre bist, dann musst du nachweisen, dass Vorkehrungen für deinen Aufenthalt (Unterkunft, Verpflegung usw.) getroffen wurden.
Reisen mit Kindern
Wenn die Kinder nicht in den Reisepass der Eltern eingeschrieben sind, dann können sie mit eigenem Pass oder mit einem Kinderreisepass oder einem noch gültigen Kinderausweis einreisen.
Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum
Für einen Arbeitsaufenthalt gibt es verschiedene Visa-Arten. Ein “Short Stay Business Visa“ bezieht sich auf einen Aufenthalt, der kürzer als drei Monate ist und schließt künstlerische Tätigkeiten wie Schauspielern oder musisches Auftreten aus. Das Visum bezieht sich eher auf die Teilnahme an Konferenzen und Verhandlungen.
Das “Temporary Business (Long Stay) “ ermöglicht einen Arbeitsaufenthalt zwischen einem Tag und vier Jahren. Der Arbeitgeber muss beim Visumsantrag feststehen und das Arbeitsangebot bestätigen können.
Für einen Work & Travel-Aufenthalt, musst du zudem 18 bis 30 Jahre alt sein und aus einem Land kommen, das ein entsprechendes Abkommen mit Australien hat. Deutschland gehört dazu, Österreich und die Schweiz bisher allerdings nicht.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Zollfrei einführen darfst du Waren im Wert bis zu 900 AUS$, bist du unter 18 Jahre als liegt die Grenze bei 450 AUS$. 250g Zigaretten oder 250g Zigarren und 2.250ml Alkohol (inkl. Wein und Bier) sind über 18-jährigen gestattet. Alle Nahrungsmittel, sowie andere Pflanzen- und Tierprodukte müssen bei der Einreise angegeben werden. Diese Regelung soll die einmalige Flora und Fauna Australiens schützen. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten oder entsprechende Güter dürfen nur streng geregelt ein- oder ausgeführt werden. Der Verstoß gegen diese Bestimmungen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.