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Visum für Argentinien

Visa-Information der argentinischen Botschaft:
www.embajada-argentina.de/de/konsulat/visa
Auswandern nach Argentinien:
www.argentina-argentinien.com
Einwanderungsbehörde in Buenos Aires:
Av. Antártida Argentina 1355
C1104ACA Buenos Aires
info@migraciones.gov.ar
Zollbestimmungen:
g08.de/argentinien/zoll.php

Die Einreisebestimmungen des Landes Argentinien unterscheiden sich je nach Dauer und Zweck deiner Reise. Im Folgenden geben wir dir einen kleinen Überblick über die geltenden Aufenthaltsbedingungen.

Touristenvisum

Visum für Argentinien

Für die Einreise nach Argentinien benötigst du als deutscher Staatsangehöriger zunächst einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist. Bei einer Reisedauer von 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Solltest du dich entscheiden, länger im Land zu bleiben, kannst du einmalig und gebührenpflichtig eine 90-Tage-Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) in Buenos Aires beantragen. Eine Alternative ist ein Kurztrip nach Colonia oder Montevideo in Uruguay. Wenn du ein bis zwei Tagen später nach Argentinien zurückkehrst, gilt erneut eine Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen. Aber beachte, dass man mit einer Einreise als Tourist (ohne Visum) keine Erlaubnis besitzt, eine Arbeit aufzunehmen oder ein Praktikum zu leisten.

Kinder und Familie

Wenn du mit Kindern reist, brauchen auch diese einen gültigen Reisepass. Sofern das fünfte Lebensjahr noch nicht beendet ist, genügt die Eintragung im Reisepass der Eltern. Ist ein nicht volljähriges Kind nur in Begleitung eines Elternteils unterwegs, musst du eine vom argentinischen Konsulat beglaubigte Erlaubnis des anderen Elternteils oder eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung vorlegen können.

Arbeiten und Geschäftsvisa in Chile

Um in Argentinien arbeiten zu können - ob als Festangestellter oder Praktikant - ist zunächst das Engagement deines Arbeitgebers gefragt: er beantragt deine Einreiseerlaubnis bei der Einwanderungsbehörde. Erst nach Erteilung der Genehmigung kannst du dich mit einem Visa-Antrag an das Konsulat deines Wohnbezirks wenden.

Studium

Du planst einen Schulaufenthalt in Argentinien, möchtest einen Sprachkurs belegen oder als Student am universitären Unterricht teilnehmen? Solange dieses Vorhaben nicht länger als 90 Tage in Anspruch nimmt, ist die Einreise problemlos unter den oben genannten Touristenbedingungen möglich. Solltest du länger bleiben wollen, kannst du zunächst zwar ebenfalls ohne Visum über die argentinische Grenze gelangen, musst dann aber innerhalb von 30 Tagen nach deiner Ankunft bzw. Immatrikulation in einer schulischen oder universitären Einrichtung bei der Einwanderungsbehörde in Buenos Aires einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Vor der Einreise solltest du dich über die Zollbestimmungen und Freimengen informieren, damit keine Zoll- oder Strafgebühren anfallen. Verboten ist beispielsweise die Einfuhr von Frischwaren wie Fleisch, Gemüse und Obst. Dein Gepäck darf Waren (alt oder neu) im Wert von 300 US-Dollar für den privaten Verbrauch enthalten. Bei Grenzübertritten aus den Nachbarländern ist ein Warenwert von 100 US-Dollar erlaubt. Führst du viele elektronische Geräte wie Laptop, Kamera, MP3-Player & Co. mit dir, ist es sinnvoll, die Rechnungen vorlegen zu können. Weitere Zollinformationen findest du unter dem angegeben Link (siehe unten).

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Argentinien


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