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Visum für die Schweiz

Touristenvisum

Visum für die Schweiz

Für die Ausstellung eines Touristenvisums benötigst du zunächst ein Antragsformular, ein Passfoto und einen gültigen Reisepass, in dem sich noch mindestens eine leere Seite für Eintragungen befindet. Weiterhin musst du Tickets für den Hin- und Rückflug und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Auch ein Zahlungsbeleg für die Visumsgebühren und ein Nachweis des Besuchszwecks werden gegebenenfalls von dir verlangt.

Besucher benötigen überdies ein Einladungsschreiben eines Schweizer Staatsangehörigen, der dieses Schreiben direkt an die Botschaft adressieren sollte. Studenten brauchen neben dem Lebenslauf auch noch eine Kopie ihrer Diplome und Zeugnisse und den Nachweis über die Zahlung der Studiengebühren.

Reisen mit Kindern

Kinder müssen bei der Einreise in die Schweiz bis zum vollendeten 16. Lebensjahr einen Kinderausweis vorlegen oder aber im elterlichen Reisepass eingetragen sein. Ansonsten gelten für Kinder die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum

Reiseinformationen für die Schweiz:
schweiz-reisen.axodia.info/
Pass/Visabestimmungen:
www.derreisefuehrer.com
Arbeitserlaubnis und Voraussetzungen:
www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/arbeiten-ausland/

Wer in der Schweiz arbeiten möchte (auch zeitlich begrenzte Aktivitäten oder zwischenzeitliche Stellenvermittlung), muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ein Touristenvisum reicht dafür nicht aus. Das Arbeiten in der Schweiz gestaltet sich verhältnismäßig schwierig, da das Land weder Mitglied der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum ist. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer eine Arbeitsbewilligung bei der kantonalen Behörde einreichen. Auf dieser Basis erhält man dann eine Aufenthaltsbewilligung für eine Dauer von fünf Jahren. Wer eine Arbeitsstelle ohne eine Aufenthaltsbewilligung antritt, kann aus dem Land verwiesen werden. Wer ein eigenes Unternehmen gründen möchte, bekommt für die Einrichtungszeit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten, die auf fünf Jahre verlängert wird, sobald man die selbstständige Tätigkeit nachweisen kann.

Deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahren, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, können auch als Gastarbeiter den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt finden. Eine Beschäftigung wird dann für zwölf Monate garantiert und kann in Sonderfällen um sechs Monate verlängert werden. Menschen, die täglich von Deutschland in die Schweiz fahren, um dort zu arbeiten, benötigen eine Grenzgängerbewilligung, die ebenfalls vom Schweizer Arbeitgeber bei der kantonalen Behörde beantragt werden muss.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Alle Waren, die du als Reisender für den persönlichen Gebrauch mit dir führst, kannst du zollfrei in die Schweiz einführen. Das gilt auch für Nahrungs- und Genussmittel für den Tagesbedarf einer Person. Für alkoholische Getränke gilt eine Höchstmenge von zwei Litern (bis 15% Vol.) bzw. einem Liter (über 15% Vol.). Weiterhin darfst du 200 Zigaretten pro Person einführen. Mitgeführte Geschenke dürfen bis zu einem Gesamtwert von 200 Euro abgabenfrei in die Schweiz gebracht werden. Bezüglich der Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Munition und Fleisch kannst du dich auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung informieren.

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