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Studieren in der Schweiz

Immerhin ein Viertel aller Studierenden in der Schweiz kommt aus dem Ausland. Das liegt sicherlich nicht allein an der bezaubernden Landschaft der Alpenrepublik, sondern vor allem daran, dass das Land sehr bemüht ist, den ausländischen Studenten beste Studienbedingungen zu garantieren. Weiterhin verfügt die Schweiz über eine Hochschullandschaft, die angesichts vielfältiger Ausbildungsmöglichkeiten und einer guten Ausstattung optimale Rahmenbedingungen für ein Studium bietet.

Aufbau des Bildungssystems

Studieren in der Schweiz

Das Schweizer Schulsystem wird nicht landesweit, sondern von den einzelnen Kantonen geregelt. Leider unterscheiden sich die Richtlinien jedes Kantons mitunter so markant, dass ein Schulwechsel zum Problem werden kann. Im Kanton Zürich beträgt die obligatorische Schulzeit elf Jahre. Davon gehen die Kinder zwei Jahre in die Kindergartenstufe, sechs Jahre in die Primarstufe und weitere drei Jahre in die Sekundarstufe. Der Stichtag für die Einschulung ist immer der 30. April. Alle Kinder, die vor diesem Datum vier Jahre geworden sind, dürfen im Sommer desselben Jahres in den Kindergarten eintreten. Dennoch nennt man dieses Prozedere "Einschulung". Nach dem sechsten Jahr an der Primarschule hat das Kind die Möglichkeit, sich für das Gymnasium zu entscheiden, doch auch nach der zweiten oder dritten Sekundarklasse kann dieser Wechsel noch erfolgen. Im Vergleich zu Privatschulen ist der Besuch der öffentlichen Volksschule für alle Kinder unentgeltlich.

In der Schweiz gibt es verschiedene Hochschuleinrichtungen. So wird unter anderem zwischen universitären Hochschulen, die hauptsächlich Grundlagenforschung betreiben, und Fachhochschulen, die sich in die Richtung der angewandten Forschung und Entwicklung orientieren, unterschieden. Vor allem im Bereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in der Mathematik, den Natur- und Sozialwissenschaften ist das Studienangebot sehr umfangreich. Bis zum Ende des Jahres 2010 sollen in der Schweiz alle Studiengänge gänzlich neu organisiert und ein Übergang von den alten Studiengängen zum Bachelor-/Mastersystem erfolgen. Bis es so weit ist, werden jedoch noch die üblichen akademischen Titel wie Diplom, Doktorat und Habilitation vergeben.

Studiengebühren

Auch die Höhe der Studiengebühren ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Neben dem sogenannten "Kollegiengeld" muss der Studierende auch die Kosten für die Unfallkasse, studentische Organisationen und die Bibliotheksbenutzung entrichten. An manchen Hochschulen müssen ausländische Studierende einen gesonderten Beitrag zahlen. Die Universität Genf zum Beispiel erhebt einen Beitrag von 500 Schweizer Franken (CHF) pro Semester (ca. 366 Euro) und ist damit eine der günstigeren Hochschulen. Schließlich bezahlen Studierende der Universität Italienische Schweiz gar 4000 CHF (ca. 2930 Euro). Die durchschnittlichen Kosten liegen hingegen bei etwa 600 bis 700 CHF (440 bis 515 Euro).

Anerkennungen von Studienleistungen

Ein Visum benötigst du als Deutscher für die Einreise in die Schweiz zwar nicht, für ein Auslandsstudium ist allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Im Rahmen eines Austauschprogramms wie ERASMUS wird dir garantiert, dass die von dir erbrachten Studienleistungen europaweit anerkannt werden. Auch ein gesamtheitlich in der Schweiz absolviertes Auslandsstudium und der damit verbundene internationale Abschluss werden problemlos in Deutschland anerkannt.

Vorbereitung auf ein Studium

Die jeweiligen Kantone entscheiden über die Unterrichtssprache in den Universitäten. Dementsprechend werden gute Kenntnisse in der jeweiligen Sprache (Deutsch, Italienisch, Französisch) vorausgesetzt. Vor einer Immatrikulation muss man meist zunächst einen Sprachtest bestehen.

Innerhalb eines Monats fallen für einen Studierenden in der Schweiz einschließlich der Kosten für Miete, Essen, Versicherungen, Studienbeitrag, Kleidung, Fahrtkosten usw. etwa 1200 Euro an. Helfen kann dabei der Deutsche Akademische Austauschdienst bei dem sich ausländische Studenten in der Schweiz für ein Stipendium bewerben können. Der Krankenversicherungsschutz besteht über die deutsche Krankenversicherung, bei der man eine "Europäische Krankenversichertenkarte" beantragen kann. Somit ist gewährleistet, dass alle anfallenden Sachleistungen in der Schweiz übernommen werden.

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