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Visum für Schweden

Visum für Schweden

Die Einreise nach Schweden ist unkompliziert. Für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten ist in Schweden für deutsche Staatsangehörige kein Visum nötig. Es genügt ein gültiger oder höchstens ein Jahr abgelaufener Reisepass oder Personalausweis . Die Regelung, auch nicht mehr als ein Jahr abgelaufene Ausweisdokumente zu akzeptieren, gilt nicht für Flugreisen bzw. vorläufige Reisepässe und Personalausweise.

Reisen mit Kindern

Bei der Einreise von Kindern und Jugendlichen ist der Eintrag in den Reisepass der Eltern nur noch bis zum 26.06.2012 gültig. Diese Einträge werden seit dem 01.11.2007 nicht mehr vorgenommen.

Für Kinder und Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene (gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültiger Reisepass/Personalausweis oder gültiger vorläufiger Reisepass/Personalausweis, nur gültige Dokumente bei Flugreisen). Ebenfalls akzeptiert wird ein noch gültiger oder höchstens ein Jahr abgelaufener Kinderausweis (Kinderausweise werden seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt).

Schweden gilt als besonders kinderfreundliches Land. So findest du beispielsweise überall Wickelräume und Spielecken für Kinder.

Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum

Bis zu drei Monate kannst du als Bürger der Europäischen Union in Schweden arbeiten ohne registriert zu sein. Möchtest du länger im Land arbeiten, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die du durch eine Registrierung beim Schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) erhältst. Hierfür benötigst du deine gültigen Ausweisdokumente und beglaubigte Kopien derselben, einen aktuellen Arbeitsvertrag sowie die Kontaktdaten deines Arbeitgebers. Hast du keinen Arbeitsvertrag, musst du ausreichende finanzielle Rücklagen für deinen Aufenthalt nachweisen.

Auch wenn du in Schweden studierst, musst du dich als EU-Bürger spätestens drei Monate nach deiner Einreise beim Schwedischen Migationsamt registrieren lassen. Hierfür musst du einen Studienplatz in Schweden nachweisen, ausreichende finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum, in dem du planmäßig im Land studierst, sowie eine Auslandskrankenversicherung.

Für eine Heirat in Schweden ist es prinzipiell nicht nötig, dass du auch deinen Wohnsitz im Land hast.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Für die Einfuhr von Alkohol musst du mindestens 20 Jahre alt sein. Als EU-Bürger darfst du alkoholische Getränke zollfrei für den eigenen Bedarf bzw. den deiner Familie ins Land bringen, wobei die Menge nicht näher bestimmt ist und das Transportieren des Alkohols von dir persönlich erfolgen muss. Gleiches gilt für Tabak, wobei hier die Mindestaltersgrenze bei 18 Jahren liegt. Ebenfalls können aus EU-Ländern Lebensmittel für den Eigenbedarf eingeführt werden (Höchstgrenze Fisch: 15kg).

Ohne Genehmigung ist die Einfuhr von Waffen, Munition und sonstigen als gefährlich eingestuften Gegenständen (z.B. Tränengassprays) verboten.

Unter bestimmten Bedingungen kannst du aus anderen EU-Ländern Haustiere in Schweden einführen(z.B. bei Hunden. Katzen und Frettchen im Heimatland ausgestellter Heimtierausweis). Bedrohte Tier- und Pflanzenarten darfst du ohne Genehmigung nicht ins Land bringen.

Die Einfuhr rezeptpflichtiger Medikamente ist möglich, wenn diese für einen medizinischen Zweck und für den eigenen Bedarf bestimmt sind und nicht als Drogen eingestuft werden (gesonderte Bestimmungen). Auch für mitreisende Haustiere sind Medikamente erlaubt, sofern sie von einem Tierarzt verschrieben wurden.

Zum Schutz des kulturellen Erbes Schwedens ist die Ausfuhr von Artikeln von historischem Interesse ohne Genehmigung verboten.

Wer 10 000 Euro Bargeld oder mehr mit sich führt, muss dies bei der Ein- bzw. Ausreise anzeigen.

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, daher solltest du dich vor deiner Reise unbedingt z.B. beim Auswärtigen Amt bzw. bei der schwedischen Botschaft in Berlin über den aktuellen Stand informieren. Generell gelten gesonderte Regelungen bei der Einreise aus einem Land, welches nicht zur Europäischen Union gehört.

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