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Studieren in Polen

Studieren in den Niederlanden

Um die zwei Millionen Studenten lassen sich an 130 staatlichen und 315 nicht staatlichen Schulen und etwa 200 unabhängigen Forschungseinrichtungen ausbilden. Der Besuch einer staatlichen Hochschule für einen Vollzeitstudiengang ist kostenfrei und wird daher gern von deutschen Studenten in Betracht gezogen. Allerdings kommt es bei der Bezeichnung von Abschlüssen hin und wieder zu Missverständnissen. Der polnische Magister entspricht nämlich keinesfalls einem deutschen Magister oder Master, sondern dem deutschen Diplom. Bei einem polnischen Magister konzentriert man sich auf genau eine Fachrichtung, während der deutsche Magister verschiedene Wissenschaftsdisziplinen beleuchtet. Dieser Abschluss wird allerdings auch wie in Deutschland üblich, nach vier bis fünf Studienjahren erreicht und mit einer Abschlussarbeit beendet. Basierend auf einem Äquivalenzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen müssen Hochschulabschlüsse gegenseitig anerkannt werden.

Aufbau des Bildungssystems

Das polnische Bildungssystem umfasst sowohl den Kindergarten, als auch Grund- und Mittelschulen, weiterführende Schulen und schließlich die Hochschulen und ist zentral organisiert. Üblicherweise erfolgt die Einschulung im Alter von sieben Jahren. Der Besuch einer Schule muss nach der Bildungsreform von 1999 bis zum 18. Lebensjahr weitergeführt werden. Der Besuch der Grundschule umfasst sechs Jahre, an die sich weitere drei Jahre Gymnasialunterricht anschließen. Danach folgt der Besuch einer weiterführenden Schule, der je nach Bildungsgrad zwei bis vier Jahre umfasst. Hierzu zählt die Berufsschule, das Allgemeinbildende - und Berufliche- sowie Profilierte Lyzeum. Nur mit dem an einem Lyzeum erworbenen Abitur ist die Aufnahme an einer Hochschule möglich.

Vorbereitung auf ein Studium

Insofern es sich nicht um einen künstlerischen Studiengang wie Musik oder Malerei handelt, musst du eine allgemeine Fachhochschulreife vorweisen, um in Polen studieren zu können. Das Abiturzeugnis muss von gemeldeten examinierten Übersetzern ins Polnische übersetzt und von der polnischen Botschaft oder Bildungsbehörde geprüft werden. Diese ’’Gleichstellungsprüfung’’, wie sie auch genannt wird, wirkt auf den ersten Blick verwirrend, verläuft aber in der Regel reibungslos. Erst mit dem übersetzten und geprüften Abiturzeugnis, einem hochschuleigenen Anmeldeformular und einem Gesundheitszeugnis kannst du dich an der Einrichtung deiner Wahl bewerben. Eine Eignungsprüfung müssen ausländische Studenten nicht durchlaufen, allerdings sollte auf Altersgrenzen geachtet werden. Dies betrifft vor allem kreative Studiengänge. Als Bürger der EU ist es möglich, sich 90 Tage lang ohne ein Visum im Land aufzuhalten. Bei längeren Aufenthalten ist es nötig, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, was aber im Normalfall kein Problem darstellt. Die Unterrichtssprache ist- bis auf einige wenige Ausnahmen- Polnisch. Daher solltest du vorab einen Polnischkurs belegt haben oder ihn wenigstens parallel zu deinen Vorlesungen besuchen!

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Polen


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