Visum für die Niederlande
Gebühren für amtliche Dienstleistungen in den Niederlanden: www.minbuza.nl/
Je nachdem, ob du Bürger der EU bist oder nicht, solltest du dich über die Bestimmungen informieren, die es hinsichtlich deines Aufenthaltes in den Niederlanden gibt.
Touristenvisum
Generell gibt es für die Niederlande keine landesspezifischen Sicherheitshinweise. Als EU-Bürger kannst du dich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bis zu 90 Tage in den Niederlanden zu touristischen Zwecken aufhalten. Das Schengen-Abkommen erlaubt den freien Tourismus in der EU. Für bestimmte Vorhaben, z. B. Studieren oder Arbeiten in den Niederlanden, und für Aufenthalte von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum nötig. Die Einreise in die autonomen Gebiete in Übersee (karibischer Teil der Niederlande) erfordert gesonderte Bestimmungen.
Kinder und Familie
In den Niederlanden gilt die Bestimmung, dass je Personalausweis nur eine Person eingetragen werden kann. Damit stehen Kinder ab 14 Jahren nicht mehr mit bei den Eltern im Pass, sondern benötigen ihre eigenen Reisedokumente mit Foto.
Heiraten in den Niederlanden
In den Niederlanden werden Eheschließungen, die außerhalb der Niederlande erfolgten, nur anerkannt, wenn die Heirat auch in den Niederlanden legalisiert wurde. Dafür benötigt man die Bescheinigungen des jeweiligen Standesamtes sowie ein zusätzliches Dokument, womit die Legalisierung der Eheschließung in den Niederlanden schließlich beantragt werden kann.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Im Jahr 1999 wurde Duty-free Shopping für EU-Reisende eingestellt. Am Amsterdam Airport Schiphol wird dennoch SeeBuy Fly angeboten, das es erlaubt, Artikel außer Tabak und Alkohol steuerfrei zu erwerben. Reisende, die keine EU-Bürger sind, können sich die bezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen.