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Visum für Nepal

Egal zu welchem Zweck – wer sich nach Nepal begeben möchte, braucht ein Visum. Auch ein Kurztrip von nur wenigen Tagen erfordert die Beantragung eines Touristenvisums. Sonst führt kein Weg zu den eisig glitzernden Gletschern des Himalaya. Für einen längeren Aufenthalt in Nepal gibt es drei verschiedene Visa-Optionen, je nach Zweck und Gebrauch. Ein Visum muss bei der diplomatischen Vertretung Nepals beantragt werden. Wer sein Visum verlängern möchte, benötigt eine Empfehlung der deutschen Botschaft. Das Auswärtige Amt rät dringend dazu, sich an sämtliche Visabestimmungen zu halten, da es sonst zu hohen Geld-, wenn nicht sogar zu Gefängnisstrafen führen kann.

Touristenvisum

Visum für Nepal

Für den Aufenthalt in Nepal ist ein Touristenvisum notwendig, allein der Personalausweis oder ein Reisepass reichen nicht aus. Das Visum wird bei der Einreise oder am Flughafen in Kathmandu erteilt. Dafür ist die Vorlage des Personalausweises und ein aktuelles Passbild nötig. Das Touristenvisum ist 30 Tage gültig. Es wird dringend angeraten, bei der Ausstellung des Visums genau darauf zu achten, dass die richtige Reisezeit eingetragen wurde, sonst kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen. Ein Touristenvisum kann bis zu 150 Tage verlängert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Touristenvisum schon in Deutschland zu beantragen. Dazu wendest du dich an die nepalesische Botschaft in Berlin oder an die nepalesischen Honorarkonsulate in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.

Dauervisum

Wer sich unbefristet in Nepal aufhalten möchte, braucht ein Dauervisum. Bei diesem ist eine Erneuerung nicht nötig. Ein Dauervisum erhältst du, wenn du dein Leben in Nepal verbringen möchtest und nachweislich deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst. Es können auch diejenigen ein Dauervisum beantragen, die eine Mindestsumme von 100.000$ in Nepal investieren können.

Studentenvisum

Für Studenten, die eine zeitlang in Nepal studieren oder ein Praktikum machen möchten, gibt es ein ganz eigenes Visum. Auch für Recherchen zu Studienzwecken kann das Visum beantragt werden. Das Studentenvisum ermöglicht dir einen Aufenthalt von zunächst einem Jahr, es kann allerdings jährlich verlängert werden. Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, ein Studentenvisum zu beantragen. Du musst jedoch nachweisen, dass du in der Lage bist, mindestens 3000$ jährlich in Nepal auszugeben. Von dieser Regelung befreit sind die Studenten, die von der nepalesischen Regierung finanzielle Unterstützung wie Stipendien zugesprochen bekommen haben.

Langzeitvisum

Auch das Langzeitvisum ermöglicht einen Aufenthalt von zunächst einem Jahr. Wie beim Studentenvisum kann es jedoch jährlich verlängert werden. Das Langzeitvisum erhalten grundsätzlich diejenigen, die vorhaben, in Nepal einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Hierfür ist eine Arbeitsgenehmigung notwendig. Zudem erhalten auch diejenigen ein Langzeitvisum, die mit einem nepalesischen Staatsbürger verheiratet sind oder Verwandte nepalesischer Abstammung haben.

Reisen mit Kindern

Wer die lieben Kleinen nicht daheim lassen möchte, sollte unbedingt einen gültigen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Kinderreisepass für jedes Kind dabeihaben. Diese haben eine Gültigkeit von sechs Monaten. Kinder unter zehn Jahren müssen zudem keine Visagebühren bezahlen. Achtung: Ein Reisepass der Eltern, in denen das Kind vermerkt ist, reicht nicht mehr aus. Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Bei den Zollvorschriften ist zu bedenken, dass diese sich ständig ändern können und immer unmittelbar vor Reiseantritt überprüft werden sollten. Wirklich verbindliche Angaben gibt es nur direkt beim nepalesischen Finanzministerium. Derzeit gelten folgende Bestimmungen für Touristen bei Ein- und Ausfuhr in nepalesisches Staatsgebiet:

Mitbringsel und Souvenirs: Grundsätzlich dürfen Besucher alle in Nepal hergestellten Produkte exportieren, die dem Warenwert entsprechen, den sie bei der Einreise in die nepalische Währung eingetauscht haben. Bei einigen Produkten gibt es jedoch ein strenges Ausfuhrverbot, wie z.B. Steine oder Fresken, die älter als 100 Jahre sind oder geschützte Tier- und Pflanzenarten. Die genauen Bestimmungen unterliegen ständigen Änderungen.

Gegenstände, die zum Verbrauch bestimmt sind: Eine Flasche bis zu 1,5l Spirituosen bzw. zwölf Dosen Bier, 200 Zigaretten, 50 Zigarren und 250g Tabak dürfen aus Nepal mitgebracht werden. Es gibt auch Bestimmungen zum Thema Fotografie. So dürfen 15 Filme für Fotoaufnahmen und zwölf Filme für Filmaufnahmen mitgenommen werden. Im Zeitalter von Handy oder Digitalkamera mit denen sich locker 1000 Bilder schießen lassen, wird die Fotokontrolle jedoch schwierig. Eingeführte Medikamente dürfen nur je nach Verbrauch ins Land eingeführt werden und auch Nahrungsmittel, Obst und Konserven dürfen nur einem bestimmten Warenwert entsprechen.

Gegenstände, die bei der Rückreise wieder mich nach Hause genommen werden: Es gibt auch einige Bestimmungen, welche Privatgegenstände von daheim mit nach Nepal gebracht werden dürfen und anschließend wieder zurück nach Deutschland genommen werden müssen. Dazu gehören ein gebrauchtes Fernglas sowie eine gebrauchte Film- oder Videokamera mit dem dazugehörigen Abspielgerät, ein Fotoapparat und ein Computer. Die zwei zuletzt genannten Gegenstände müssen sogar vor Reisebeginn im Reisepass vermerkt werden. Für Alltagsgegenstände gibt es ebenfalls gewisse Richtlinien. So ist auf den Merkzetteln der Zollbestimmungen vermerkt, dass es Besuchern gestattet ist, gebrauchte Kleidung für den täglichen Bedarf, eine gebrauchte Armbanduhr sowie gebrauchte Haushaltsgegenstände und einen Kinderwagen mit nach Nepal zu bringen - sofern die Sachen auch wieder mit nach Hause genommen werden.

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Nepal


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