Visum für Israel
Die Einreise nach Israel kann schnell zur Geduldsprobe werden. Häufig kommt es vor, dass man sich an Flughäfen und Grenzübergängen stundenlangen Befragungen über Herkunft, Reisegrund oder Religion ausgesetzt sieht. Befinden sich dann noch Stempel von bestimmten arabischen Ländern (z.B. Syrien, Libanon) im Reisepass, wird die Prozedur oft zusätzlich erschwert. Dennoch solltest du dich davon nicht unterkriegen lassen. Immerhin wartet am anderen Ende der Grenze eines der spannendsten Länder der Welt auf dich!
Touristenvisum
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Israel kein Visum, sofern sie nach dem ersten Januar 1928 geboren sind und der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Ausreichend ist ein Reisepass (auch ein vorläufiger) mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten über die Reise hinaus.
Reisen mit Kindern
Kinder benötigen für den Grenzübertritt einen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültigen Kinderreisepass. Ein Kinderausweis nach altem Muster ist, sofern vorhanden und noch nicht abgelaufen, ebenfalls ausreichend. Jedoch muss dieser ein Foto enthalten. Des Weiteren müssen allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige unter 16 Jahren eine Einwilligungserklärung der Eltern oder des anderen Elternteils vorzeigen. Nicht ausreichend ist zudem ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern.
Arbeiten und Heiraten: Geschäftsvisum
Benötigst du ein Visum für einen Arbeitsaufenthalt oder ein Volontariat, kannst du dieses nicht bei der Botschaft beantragen. Stattdessen muss dein zukünftiger israelischer Arbeitgeber beim israelischen Innenministerium einen entsprechenden Antrag stellen.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Nicht verzollt werden muss persönliches Gepäck, also beispielsweise Schmuck, Radios, ein Liter Spirituosen, zwei Flaschen Wein, 200 Zigaretten oder ein Viertel Liter Parfum. Dagegen sind andere Waren deklarationspflichtig, allen voran Videokameras und Computerausrüstung. Zudem dürfen Waffen und Frischnahrung gar nicht eingeführt werden.
Geldmittel (z.B. Schecks oder Bargeld) im Wert von 80.000 Schekel müssen angemeldet werden. Weiterhin ist die Einfuhr eines eigenen Autos nur möglich, wenn das Fahrzeug durch eine Versicherungskarte für gültig erklärt wird. Außerdem muss es zwingend wieder ausgeführt werden. Für weitere Informationen solltest du dich an die Israelische Botschaft wenden.