Visum für Estland
Touristenvisum
Estland ist Mitglied der Europäischen Union und gehört zum Schengenraum, daher ist die Einreise aus Deutschland ohne Visum möglich und es finden keine routinemäßigen Grenzkontrollen statt. Du bist jedoch verpflichtet, ein Ausweisdokument mit dir zu führen, das du auf Verlangen vorzeigen kannst. Dabei kann es sich entweder um einen gültigen (auch vorläufigen) Personalausweis oder um einen Reisepass handeln.
Reisen mit Kindern
Beachte bei der Einreise mit Kindern, dass seit Juni 2012 der Eintrag des Kindes in den elterlichen Reisepass nicht mehr gültig ist. Akzeptiert wird ein gültiger Kinderreisepass bzw. ein noch gültiger Kinderausweis, wie er bis 2006 ausgestellt wurde.
Arbeiten und Heiraten, Geschäftsvisum
EU-Bürger sind mit der Einreise nach Estland berechtigt, bis zu drei Monate im Land zu verbringen und auch zu arbeiten. Wenn du dich beim estnischen Arbeitsamt registrieren lässt, ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich. Bleibst du länger als drei bzw. sechs Monate, brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gesondertes Arbeitsvisum ist nicht notwendig. Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst befristet ausgestellt. Nach fünf Jahren mit ständigem Wohnsitz in Estland ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht möglich, in besonderen Fällen auch früher.
Eine Aufenthaltsgenehmigung müssen auch Personen aus EU-Mitgliedstaaten beantragen, die in Estland länger als drei Monate studieren.
Wenn du als ausländischer Staatsbürger in Estland heiraten möchtest, müssen die Voraussetzungen einer Ehe in deinem Heimatland erfüllt sein. Das bedeutet. als Deutscher musst du die Dokumente einreichen und Bedingungen erfüllen, die auch in Deutschland gelten würden.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Zollbestimmungen:
ww.emta.ee
Für den Eigenbedarf können Waren bis zu den angegebenen Höchstmengen nach Estland eingeführt werden. Für EU-Bürger ab 18 Jahren sind das beispielsweise 800 Zigaretten, 200 Zigarren und 1kg Tabak, bis zu 90 Liter Wein, 110 Liter Bier sowie 10 Liter Hochprozentigen Alkohol (mehr als 22%).In Mengen des Eigenbedarfs ist auch das Einführen von Lebensmitteln erlaubt.
Bargeld muss bei der Einreise in die EU bzw. bei Ausreise aus der EU ab einem Betrag von 10 000 Euro beim Zoll deklariert werden. Jegliche Arten von Waffen sind bei der Einreise beim Zoll anzuzeigen. Die Einfuhr ist nur mit entsprechenden Genehmigungen erlaubt.
Sollen Haustiere eingeführt werden, ist zu beachten, dass diese durch einen Mikrochip identifizierbar sein müssen. Außerdem ist ein gültiger EU-Reisepass mit dem Eintrag einer aktuellen Tollwutimpfung nötig.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von Drogen sowie bestimmter geschützter Tier- und Pflanzenarten bzw daraus hergestellter Produkte ist ebenso verboten wie die Ausfuhr kultureller Güter. Generell gelten für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten gesonderte Regelungen. Ausführliche Informationen zu den Zollbestimmungen findest du z.B. auf der Internetseite der estländischen Zollbehörde.