Visum für Chile
Touristenvisum für Chile
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Besuchszwecken benötigst du kein Visum. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Dein Reisepass muss allerdings noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kinder und Familie
Kinder unter 16 Jahren können anstelle des Reisepasses einen Kinderreisepass benutzen. Alternativ sollten die Kinder bei den Erwachsenen im Reisepass eingetragen sein. In jedem Fall ist ein Foto des Kindes wichtig. Die Botschaft empfiehlt zusätzlich, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen.
Arbeiten und Geschäftsvisa in Chile
Für Chile eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen ist ein wenig schwer und jeder Arbeitgeber mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein wird auf ein (Arbeits-)Visum bestehen. Für ein solches Visum solltest du Dich rechtzeitig vor Einreise an das Chilenische Konsulat in Berlin wenden bzw. vor Ort die chilenische Ausländerbehörde aufsuchen. Mit langen Wartezeiten ist zu rechnen. Wichtige Dokumente für deutsche Staatsangehörige für die Ausstellung eines Arbeitsvisums:
* Reisepass: nötig, noch mindestens 6 Monate Gültigkeit bzw. Gültigkeitsdauer für den beantragten Arbeitszeitraum
* Arbeitsvertrag
* Ärztliches Gesundheitszeugnis: Aus diesem muss sich erkennen lassen, dass du an keiner ansteckenden Krankheit leidest
* Polizeiliches Führungszeugnis
* Einen Antrag in dem du den Anlass und den Zeitraum begründest sowie Angaben über deinen Wohnsitz in Chile machst
* Einkommens- und Vermögensnachweis
* Und wichtig: Der Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber im Beisein eines Notars in Chile unterzeichnet und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen legalisiert werden. Wenn der Vertrag nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, musst du das Dokument in Anwesenheit des Konsuls von Chile unterschreiben.
Hast du alles erledigt und alles ist in Ordnung wird das Visum für maximal zwei Jahre ausgestellt. Danach kannst du ein unbefristetes Aufenthaltsvisum beantragen. Das Visum musst du persönlich im Konsulat abholen.